Datenschutzbeauftragter gem. BDSG
Jedes Unternehmen hat sich gem. BDSG mit Datenschutz zu beschäftigen. Unternehmen, die mehr als 9 Beschäftigte haben, welche personenbezogene Daten verarbeiten, müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt …